Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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3. April 2014
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Gesundheitsfragen für Berufsunfähigkeitsversicherungen haben es in sich. Der zeitliche Rahmen richtet sich zum Beispiel nach dem Schweregrad der Erkrankung.

Gesundheitsfragen sind nicht gleich Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen für Berufsunfähigkeitsversicherungen haben es in sich. Der Gesetzgeber verlangt VVG-konforme Fragestellungen. Aber der Teufel steckt im Detail: Nur nach ganz massiven, bösartigen Erkrankungen, an die sich jeder erinnern kann, darf das Versicherungsunternehmen ohne zeitliche Befristung fragen.

Bei den Gesundheitsfragen steckt der Teufel im Detail.

Bei den Gesundheitsfragen steckt der Teufel im Detail.

 

Wir zeigen bei unseren Gesundheitsfragen ein hohes Maß an Kundenorientierung, indem die Risikofragen formal und inhaltlich so gestaltet sind, dass sie vom Antragsteller problemlos wahrheitsgemäß beantwortet werden können – egal ob mit dem Hausarzt oder einem Vor-Ort-Service. Das ermöglicht nicht nur eine umfassende Risikoeinschätzung, sondern vermeidet auch im Vorfeld eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Keine pauschalen Beschwerden oder Erkrankungen

Wir fragen nicht pauschal nach Beschwerden oder Erkrankungen. Vielmehr werden zu allen wesentlichen Bereichen der Gesundheit die relevanten Organsysteme beziehungsweise Krankheiten einzeln und konkret abgefragt und mit anschaulichen Fallbeispielen näher erläutert. Dabei verwenden wir exakte Formulierungen und verzichten auf Fragen, die dem Antragsteller eine Wertung abverlangen. Bei häufigen Beschwerdebildern mit fraglicher Risikorelevanz wie Rückenschmerzen, Kopfschmerzen oder erhöhtem Blutdruck wird nur nach ärztlichen Behandlungen oder Messungen gefragt.

Bagatellen müssen nicht angegeben werden

So stellen wir klar, dass Bagatellen nicht angegeben werden müssen. Je nach Schwere der anzugebenen Erkrankungen stellen wir die Fragen für einen zurückliegenden Zeitraum von fünf Jahren, zehn Jahren oder auch zeitlich unbefristet wie beispielsweise bei bösartigen Krebserkrankungen. Der zeitliche Rahmen richtet sich also ganz klar nach dem Schweregrad der Erkrankung. Der Antragsteller kann sich so ein klares Bild machen, welche Angaben für den Versicherer wichtig sind. Und: Er kann jede einzelne Frage bewusst beantworten. Es wird genügend Platz eingeräumt, damit der Antragsteller detaillierte Angaben zu den bejahten Fragen machen kann.

 

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