Information für Geschäftspartner der LV 1871

Das geförderte
Altersvorsorgedepot

  • Aktuelle Informationen zum Altersvorsorgedepot (AV-Depot)
  • Zahlen, Daten und Fakten für Ihre Beratung
  • Antworten zur geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027

ALTERSVORSORGEDEPOT: NEUE CHANCEN FÜR IHRE BERATUNG

Mit dem Altersvorsorgedepot entsteht ein neues Kapitel der privaten Altersvorsorge. Damit eröffnen sich neue Chancen für Maklerinnen und Makler in der Beratung.

Diese Seite richtet sich speziell an Vermittlerinnen und Vermittler. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen kompakt, verständlich und praxisnah zusammengefasst.

Sie erhalten schnell einen Überblick über Chancen, Hintergründe und aktuelle Entwicklungen rund um die Altersvorsorgereform. So positionieren Sie sich frühzeitig als kompetente Ansprechperson für zukunftsorientierte Vorsorgelösungen.

Unsere FAQ, aktuelle Fakten und regelmäßige Updates unterstützen Sie dabei, gut informiert und sicher in Kundengespräche zu gehen.

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Das ändert sich

Die Reform sieht zwei Produktkategorien vor. Zur ersten Kategorie gehört ein sicherheitsorientiertes Garantieprodukt mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase mit zwei möglichen Garantiestufen in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent. Die zweite Kategorie umfasst ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Dazu gehört auch das sogenannte Standarddepot, das ebenfalls ohne Garantie ausgestaltet ist und eine eingeschränkte Fondsauswahl sowie einen Deckel für die Effektivkosten vorsieht.

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Ab 2027 wird die Förderung für das privat geförderte Altersvorsorgedepot neu geregelt. Die Grundzulage richtet sich beitagsproportional nach der jährlichen Sparleistung bis 1.800 Euro, mit maximal 540 Euro Förderung pro Jahr. Für Berufseinsteiger gibt es einmalig 200 Euro zusätzlich, Kinderzulagen starten ab 25 Euro Sparleistung mit 1 Euro je gespartem Euro (maximal 300 Euro jährlich). Gefördert werden bis zu zwei Verträge; Voraussetzung ist eine unmittelbare Zulagenberechtigung und mindestens 120 Euro Einzahlung pro Jahr. Ehepartner ohne eigene Berechtigung können zulagenberechtigt mitzahlen (maximal 175 Euro Grundzulage).

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Riester im Bestand? Optionen auf einen Blick

Für bestehende Riester-Verträge gibt es im Zuge der Reform mehrere Handlungsoptionen. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede. Je nach persönlicher Situation kommen eine Weiterführung mit bisheriger Förderung, ein Wechsel in die neue Fördersystematik oder ein steuerunschädlicher Bestandsübertrag in ein neues AV-Depot in Betracht. Thematisieren Sie die Möglichkeiten im Rahmen einer individuellen Kundenberatung.

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Wechsel von Riester zum neuen AV-Depot - Daran sollten Sie denken

Beim Wechsel von der Riester-Rente zur geförderten privaten Altersvorsorge muss die persönliche Situation individuell abgeklärt werden. Beim neuen Altersvorsorgedepot sind grundsätzlich deutlich höhere Zulagen möglich, da das AV-Depot im Gegensatz zu Riester nicht einkommensabhängig, sondern eine beitragsproportionale Förderung hat.

Die Kinderzulagen können stärker ins Gewicht fallen, die Anzahl der Kinder ist nicht begrenzt und die Zulagenförderung ist erstmals nicht mehr einkommensabhängig. Dadurch kann das neue Modell für viele Einkommens- und Beitragskonstellationen attraktiver sein.

Quelle: Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Immer bestens informiert

Mit unserem Newsletter erhalten Sie alle 14 Tage aktuelle Einblicke, hilfreiche Impulse und Wissenswertes – auch rund um Themen wie das geförderte private Altersvorsorgedepot.

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Zahlen und Fakten

In der Rubrik Zahlen und Fakten bündeln wir für Sie zentrale Kennzahlen, Marktinformationen und Hintergründe rund um das neue Altersvorsorgedepot. Das schafft Orientierung und unterstützt Sie dabei, im Kundengespräch fachlich souverän aufzutreten.

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Ziel der privaten Altersvorsorge

Ende des Jahres 2024 gab es rund 15 Millionen steuerlich geförderte private Altersvorsorgeverträge. Gegenüber den heutigen Bezieherinnen und Beziehern von Alterseinkünften haben zwar seit der Einführung der Riester-Förderung im Jahr 2002 deutlich mehr Personen im erwerbsfähigen Alter eine zusätzliche Anwartschaft aufgebaut. Aber nach einer anfänglichen hohen Dynamik mit einem jährlichen Zuwachs bis zum Jahr 2011 von einer Million und mehr Verträgen kam es in den letzten Jahren zu einer nachlassenden Dynamik. Die Entwicklung der Gesamtzahl der privaten Altersvorsorgeverträge ist seit dem Jahr 2018 sogar leicht rückläufig.

Ursachen sind vor allem die lange Niedrigzinsphase, renditeschwächende Vorgaben, teils hohe Kosten, geringe Transparenz, komplexe Förderung und fehlende Flexibilität. Dadurch ist die Nachfrage gesunken, und viele Anbieter haben sich aus dem Markt zurückgezogen. Eine grundlegende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ist daher notwendig.

Ziel ist ein kostengünstigeres, renditestärkeres, unbürokratischeres, flexibleres und transparenteres Angebot für breite Bevölkerungsschichten. Besonders Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollen von der vereinfachten Förderung profitieren.

(Quelle: Zusammenfassung aus dem Referentenentwurf;
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-12-01-Altersvorsorgereformgesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 , Seite 1 + 42)

Die Herausforderungen im Rentensystem

Die meisten Menschen wissen, wie wichtig Altersvorsorge ist – doch die gefühlte Komplexität von Förderlogiken, Steuern und Produkten bremst viele aus. Ergänzende private Vorsorge in der Breite der Bevölkerung ist daher notwendig. Hierzu stellt das neue Altersvorsorgedepot eine sinnvolle Ergänzung des bisherigen Drei-Schichten-Modells dar: Schicht 1 umfasst die gesetzliche Rente sowie die Basisrente, Schicht 2 die betriebliche Altersversorgung sowie die neue geförderte private Altersvorsorge, und Schicht 3 die rein private Vorsorge.

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Fragen und Antworten  (FAQ)

In dieser Rubrik finden Sie kompakte Antworten auf zentrale Fragen aus Sicht von Geschäftspartnern – praxisnah aufbereitet und fortlaufend erweitert. Für Ihr Feedback nutzen Sie nutzen Sie das praktische Serviceformular "Meine Fragen" auf dieser Seite.

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Ein Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag zwischen Kundin oder Kunde und einem Anbieter zertifizierter Altersvorsorgeprodukte. Dabei wird bewusst auf Garantien verzichtet, um rendite- und chancenorientierte Anlagen zu ermöglichen. Die eingezahlten Beiträge werden vom Anbieter investiert und staatlich gefördert; unter anderem kann in Fonds wie ETFs angelegt werden. Während der Ansparphase werden die Kapitalerträge nicht besteuert.

Welche Ihrer Kunden förderberechtigt sind, entnehmen Sie bitte der offiziellen Seite der Bundesregierung:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html

Neben der gesetzlichen Rente und einer möglichen Betriebsrente kann eine private Altersvorsorge helfen, den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern. Durch die steigende Lebenserwartung verlängert sich die Zeit im Ruhestand. Um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, ist es sinnvoll, einen Teil des Einkommens für die Altersvorsorge zurückzulegen und so die gesetzliche Rente privat zu ergänzen. Ein langer Anlagehorizont verbessert die Renditechancen: Je früher man beginnt, desto geringer können die monatlichen Beiträge ausfallen, um das gewünschte Versorgungsniveau zu erreichen.

Der aktuelle Riestervertrag hat eine 100%ige Beitragsgarantie, eine komplexe Förderung in Abhängigkeit vom Einkommen und einen förderfähigen maximalen Höchstbeitrag bis zu 2.100 Euro. Die Reform sieht mit dem neuen Altersvorsorgedepot flexible Beitragsgarantien von 0 %, 80 % oder 100 %, verschiedene Verwendungsmöglichkeiten des angesparten Kapitals — u. a. als Auszahlplan mindestens bis zum Endalter 85, als lebenslange Rente oder für die Eigenheimförderung — sowie eine einfache, beitragsbezogene Förderung vor. Pro Vertrag können jährlich bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden. Staatlich gefördert werden jedoch nur Beiträge bis maximal 1.800 Euro. Darüberhinausgehende Beiträge sind als freiwilliger Beitrag möglich, werden aber nicht gefördert.

Neu ist die proportional berechnete Zulage: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro gibt es 50 Cent, für die nächsten bis zu 1.440 Euro 25 Cent. Insgesamt werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro pro Jahr gefördert. Bei Ausschöpfung dieses förderfähigen Höchstbeitrags ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro für das Altersvorsorgedepot. So ist die Höhe der Grundzulage jederzeit klar nachvollziehbar. Mit Kindern erhält ein Elternteil zusätzlich Kinderzulage: Für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro gibt es 1 Euro extra, also maximal 300 Euro pro Kind. Besonders gefördert werden damit Beiträge bis 25 Euro im Monat – und zwar ohne Beschränkung auf die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Außerdem prüft das Finanzamt, ob über die Zulagen hinaus ein weiterer Steuervorteil besteht.

Der Gesetzgeber sieht vor, daß während der Ansparphase keine Besteuerung in der Ansparphase des neuen Altersvorsorgedepots erfolgt nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass während der gesamten Zeit, in der Beiträge anspart werden, keine Steuern auf Erträge anfallen.

Meine Fragen und Anregungen zum AV-Depot

Falls Sie dennoch keine passende Information finden, können Sie uns mit „Meine Fragen & Anregungen“ Ihr ganz persönliches
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eedback zukommen lassen. Auf Ihre Nachricht werden wir Ihnen so schnell wie möglich direkt antworten.

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Weitere Information zur Reform finden Sie auf der Seite der Bundesregierung

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