Die wichtigsten Infos haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- Anders als bei einer Beitragsfreistellung profitieren Kunden während des Stundungszeitraums weiterhin vom vollen Versicherungsschutz
- Für unsere Geschäftspartner erfolgt bei einer Stundung keine unmittelbare Rückbelastung der Vergütung.
- Eine eventuelle Rückbelastung der Vergütung erfolgt erst dann, wenn zum Ende der Stundungszeit keine oder eine reduzierte Wiederaufnahme erfolgt bzw. die gestundeten Beiträge nicht nachgezahlt werden.
- Bei unseren Fondsgebundenen Rentenversicherungen ist die Stundung ab einem Fondsvermögen von 500 Euro (statt bedingungsgemäß 1.000 Euro) möglich – bei MeinPlan Kids sogar bereits ab 100 Euro.
- Bei der Golden BU und der Delta Direkt Risikolebensversicherung ist die Stundung möglich, wenn der Vertrag seit mindestens sechs Monaten (statt bedingungsgemäß einem Jahr) besteht.
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Ihr direkter Draht zu uns:
Zur Beantragung der Beitragsstundung genügt eine einfache Willenserklärung. Diese können Sie uns über alle bisherigen Wege zukommen lassen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen auch in der aktuellen Situation zur Seite. Kunden erreichen uns über das Kundenportal im Netz und telefonisch unter 089 / 5 51 67 – 1111. Vermittler finden alle Kontaktinformationen zu Maklerbetreuern und Filialdirektionen über die Visitenkarten im Partnerportal.