Wer einer der großen Religionsgemeinschaften angehört, muss Kirchensteuer zahlen. Ab 2015 wird die Steuer automatisch eingezogen.
Kirchensteuer wird ab 2015 automatisch abgezogen
Wer einer der großen Religionsgemeinschaften angehört, muss Kirchensteuer zahlen. Das gilt auch für private Geldanlagen. Ab 2015 wird die Steuer automatisch eingezogen. Wer das nicht will, muss selbst aktiv werden.
Bei allen Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft wird ab dem 1. Januar 2015 die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt.
Datenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern
Zur Vorbereitung des automatischen Abzugs der Kirchensteuer sind wir gesetzlich verpflichtet, vor der Auszahlung von Kapitalerträgen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit unserer Kunden abzufragen. Die Abfrage erfolgt für jeden Versicherungsvertrag, wenn eine Auszahlung bevorsteht.
Wer nicht möchte, dass die Kirchensteuer automatisch abgeführt werden soll, kann der Datenabfrage widersprechen und einen Sperrvermerk einfordern. Die Formulare dafür gibt es im Internet unter www.formulare-bfinv.de.
Wissenswertes zum Kirchensteuerabzug
Wer keiner Religionsgemeinschaft angehört oder konfessionslos ist, für den teilt das BZSt einen neutralen Wert mit. Dann führen wir keine Kirchensteuer ab. Für jeden Steuerpflichten ist nur ein Sperrvermerk nötig. Der Sperrvermerk muss also nicht für jede Bank, Fondsgesellschaft oder Versicherungsgesellschaft beantragt werden.