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2. August 2023

Wie können Makler und Vermittler den neuen Darlehensschutz Plus der LV 1871 in ihrer Beratung nutzen? Das haben wir unseren Vertriebsexperten Maximilian Richter gefragt.

Darlehen gegen Berufsunfähigkeit absichern

Die Finanzierung von Immobilien, egal ob als Eigenheim, Kanzlei oder Praxis läuft häufig über einen langen Zeitraum – ein guter Einstieg in die ganzheitliche Finanz- und Vorsorgeberatung. Denn wer einen Immobilienkredit abschließt, egal ob für ein Eigenheim, eine eigene Praxis oder Kanzlei oder zur Finanzierung einer Existenzgründung, muss auf viele Dinge achten. Dass man die Raten aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr zahlen kann, daran denken die wenigsten. Der neue LV 1871 Darlehensschutz Plus kombiniert Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Kunden aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig werden, übernimmt die LV 1871 die Darlehensraten. Das gilt auch wenn der Kredit für die Modernisierung oder Renovierung einer eigenen Immobilie aufgenommen wird.

Was sind die drei wichtigsten Merkmale des neuen LV 1871 Darlehensschutz Plus?

Maximilian Richter: Niemand muss den Traum vom eigenen Haus begraben, nur weil er oder sie berufsunfähig wird. Das ist für mich das wichtigste Highlight des neuen Darlehensschutz Plus. Zumindest lässt sich die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie oder Kanzlei oder Arztpraxis oder der Existenzgründung gegen BU-Risiken absichern – und das kommt im Vergleich zum Todesfall deutlich häufiger vor.

Darüber hinaus haben wir beim neuen LV 1871 Darlehensschutz Plus die Anwendungsfelder deutlich erweitert. Neben der Immobilienfinanzierung ist nun auch die Sanierung von Immobilien eingeschlossen. Für Kunden haben wir damit mehr Flexibilität geschaffen. Makler und Vermittler können sich mit dieser Erweiterung eine neue Zielgruppe erschließen.

Außerdem haben wir die Frist des Darlehensbeginns von sechs auf zwölf Monate verlängert.

Hürden in der Beratung zur Darlehensfinanzierung überwinden

Warum sollten Makler und Vermittler das Thema Darlehensabsicherung bei ihren Kunden ansprechen?

Maximilian Richter: Insbesondere das Thema Eigenheimfinanzierung ist ein extrem stark emotional besetztes Thema. Makler und Vermittler können ihren Kunden hier ein Gefühl von Sicherheit für die Finanzierung geben, wenn sie das Thema ansprechen. Das gilt natürlich auch für die Finanzierung einer Existenz-, Kanzlei oder Praxisgründung. Nicht zu vergessen: Auf diesem Wege lassen sich auch Cross- und Upselling-Potenziale realisieren. Denn die BU-Wahrscheinlichkeit im Laufe einer Finanzierung ist ungleich höher als der Todesfall.

Welche Herausforderungen haben Makler und Vermittler bei der Darlehensabsicherung ihrer Kunden?

Maximilian Richter: Die größte Hürde zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme ist häufig der Gesundheitszustand. Um diese Hürde so klein wie möglich zu halten, haben wir im Rahmen des Darlehensschutz Plus versucht, diesen Prozess so einfach und fair wie möglich zu gestalten.

Auch der Preis ist immer wieder ein Thema. Hier können wir mit unserem QuickRisk-Tool und verbindlichen Voten auch gleich eine konkrete Preiszusage machen. Es kann im Beratungsgespräch durchaus von Vorteil sein, wenn der Makler die Anfrage mit fünf Euro stellt und es dann tatsächlich bei fünf Euro bleibt und nicht auf 15 Euro rausläuft. Denn meist hat sich der Kunde ja bereits auf den niedrigeren Betrag eingestellt.

Finanzielle Freiheit schaffen

Wie können Makler und Vermittler Darlehensberatung für sich zu einem attraktiven Geschäft machen?

Maximilian Richter: Aus meiner Sicht sollte eine Finanzierungsberatung ein Teil der ganzheitlichen Beratung der Kunden sein. Aber gerade für Finanzierungsspezialisten und Banker kann unser Angebot absolut sinnvoll und hilfreich sein.

Wie können Makler und Vermittler das Thema Darlehensabsicherung bei ihren Kunden platzieren?

Maximilian Richter: Hier bieten sich zwei Wege an: Im Beratungsgespräch kann man auf die Absicherung im Todesfall hinweisen und zugleich für die deutlich höhere Gefahr einer Berufsunfähigkeit sensibilisieren. Oder man stellt direkt das Thema Berufsunfähigkeit in den Fokus der Beratung und verweist dann darauf, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht nur das Einkommen verloren geht, sondern im Zweifelsfall auch die Finanzierung in Gefahr geraten kann. Auf diesem Wege lässt sich ebenfalls wieder eine Verbindung zur Risikolebensversicherung herstellen.

Bei jüngeren Kunden kann es sich anbieten, auch über die Verantwortung für die eigene Finanzplanung zu sprechen. Denn man kann nie früh genug damit beginnen, sich mit den eigenen Finanzen auseinanderzusetzen. Nur so lässt sich die eigene Finanzielle Freiheit langfristig erreichen. Das wird gerade bei Finanzierungsprojekten deutlich, die über einen längeren Zeitraum laufen.

Mehr zum neuen LV 1871  Darlehenschutz Plus

Für mehr Informationen zur Kundenansprache, besuchen Sie unsere Übersichtsseite zur Vertriebsaktionen im Partnerportal.

Zum Abschluss nutzen Sie einfach unseren Intelli-Rechner.

Alle Voraussetzungen für die vereinfachte Risikoprüfung und weitere Hintergrundinfos zum neuen Darlehensschutz Plus haben wir zum Download bei uns im Shop zusammengefasst:

Vergleich LV 1871 Darlehensschutz & LV 1871 Darlehensschutz Plus (L-P3116)

Vereinfachte Risikoprüfung beim LV 1871 Darlehensschutz Plus (L-P3114)

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