
Das BGH-Urteil zu den Widerspruchsfristen bei Lebensversicherungsverträgen hat nur Auswirkungen auf wenige Verträge.
BGH-Urteil zu Widerspruchsfristen: Was Kunden wissen sollten
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Widerspruchsfristen bei Lebensversicherungsverträgen hat kurzzeitig für Wirbel in der Presse und bei vielen Kunden für Verunsicherung gesorgt. Dabei hat das Urteil nur Auswirkungen auf wenige Verträge, denn es lässt sich nur auf besonders gelagerte Einzelfälle übertragen.
Von dem Urteil betroffen sind nur Lebensversicherungsverträge, bei denen Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt worden sind oder keine vollständigen Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen erhalten haben. Die Verträge der LV 1871 dagegen sind mit der Fallkonstellation, über die der Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen hat, nicht vergleichbar. Denn: Unsere Kunden haben alle vorgeschriebenen Hinweise und Informationen erhalten.
Nur Einzelfälle betroffen
Anfang Mai 2014 hat der (BGH) darüber entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen Kunden Teile ihrer Beiträge für Lebensversicherungsverträge zurück verlangen können. Vorausgegangen war dem BGH-Entscheid ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der hatte entschieden, dass eine zwischen 1994 und 2007 bestehende gesetzliche Regelung im deutschen Versicherungsvertragsgesetz zur Widerspruchsfrist unvereinbar ist mit Europarecht.
GDV bezieht Stellung
Die Zahl der Kunden, die zu ihren Verträgen nicht alle vollständigen Unterlagen herhalten haben, sei relativ gering. Das schätzt der Branchenverband GDV. Er geht davon aus, „…dass Lebensversicherungskunden auch in der Zeit von 1994 bis 2007 grundsätzlich ordnungsgemäß und vollständig über das Widerspruchsrecht belehrt wurden und auch die entsprechenden Unterlagen vollständig erhalten haben.“