Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

Kontakt
14. Januar 2021

Wer einen Blog mit regelmäßig aktualisierten, redaktionellen Inhalten oder professionelle Social Media Seiten betreut, muss sein Impressum ändern.

Änderungen beim Impressum nötig

Ein wichtiges Update für alle, die Social-Media-Seiten, Webseiten oder Blogs betreiben: Die Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV“ ist veraltet und muss ausgetauscht werden. Darauf weißt unter anderem die Netfonds AG in ihrem Blog hin.

Stattdessen muss im Impressum auf den Medienstaatsvertrag Bezug genommen werden. Außerdem muss immer eine natürliche Person als Verantwortlicher genannt sein. Der Verweis auf eine Firma reicht nicht mehr. Die neue Formulierung sollte laut Netfonds-Expertin Sarah Lemke so aussehen: „Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Max Mustermann, Musterstr. 2, 12345 Musterstadt“

Hintergrund: Seit Anfang November 2020 ist der neue Medienstaatsvertrag in Kraft. Er löst den alten Rundfunkstaatsvertrag ab. Deshalb darf auf die alte Rechtsgrundlage im Impressum nicht mehr verwiesen werden.

Die Regelung gilt für alle Seiten, die regelmäßig, redaktionelle Inhalte veröffentlichen, also zum Beispiel Blogs, aber auch Social Media Seiten, wie Facebook-Fanpages oder berufliche Instagram-Kanäle, denn auch auf diesen muss ein Link zum Impressum angegeben werden. Der leicht zugänglich sein muss.

Nicht von der Regelung betroffen sind Blogs und Auftritte in sozialen Medien, die lediglich persönlich-familiären Interessen verfolgen, „reine Online-Shops, die lediglich Produktseiten führen, oder der Betrieb einer Seite „Über uns“, auf der das Unternehmen nur kurz vorgestellt wird“, so die Expertin.

Unser Tipp, um Abmahnungen zu vermeiden: Im Zweifelsfall juristischen Rat einholen.

Neueste Beiträge aus anderen Rubriken

Das könnte auch interessant sein

Jungmakler Award 2024: LV 1871 fördert Nachwuchspreis der Versicherungsbranche

Die LV 1871 ist auch beim Jungmakler Award 2024 als Förderer dabei. Tim Schreitmüller begleitet den Award als Mentor. Wir haben ihn gefragt, was Bewerberinnen und Bewerber erwarten können und warum sich bewerben lohnt.

BU-Absicherung ohne Wenn und Aber

Kinder ab sechs Jahren sind für die BU eine wichtige Zielgruppe. Hier ist der Abschluss meist einfach, da sie noch jung und gesund sind. Das wirkt sich auch auf die Prämien aus. Doch wie spricht man Eltern dazu an? Wir haben den BU-Experten Gerd Kemnitz nach Tipps gefragt.

„Die Darlehensabsicherung ist ein fester Bestandteil unserer Beratungsgespräche“

Der neue LV 1871 Darlehensschutz Plus kombiniert Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir haben in der Praxis nachgefragt, wie Finanz- und Vorsorgeexperten das Thema Darlehensabsicherung im Beratungsalltag ansprechen. Lesen Sie hier die Antworten von Niklas Horváth von nvest aus Hamburg

wir sind für sie da

IHR DIREKTER DRAHT ZU UNS

Sie haben Fragen zu unseren Geschäftspartner-Services?

Melden Sie sich gerne telefonisch 089 – 551 67 1871
oder via E-Mail vertriebspartner@lv1871.de 


Sie möchten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner aufnehmen?

1. Angebotserstellung / Produktberatung
vertriebsservice@lv1871.de​

2. Fragen zu Versicherungsverträgen:
kundenservice@lv1871.de
Neuanträgen: neuantraege@lv1871.de​ ​ ​

3. Risikoprüfung:​
voranfragen-risikopruefung@lv1871.de​ ​

4. Fragen zum Vermittlervertrag:​
vertriebspartner@lv1871.de