MeinPlan Direktversicherung

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Zuzahlungen und Erhöhungen in die Direktversicherung

Zuzahlungen und Erhöhungen in die Direktversicherung

Ihr Firmenkunde hat bei uns eine Direktversicherung abgeschlossen?

Für die Direktversicherung sind nach § 3 Nr. 63 EStG 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei, sowie 4 Prozent sozialabgabenfrei. Die BBG wird jährlich überprüft und in der Regel auch angepasst. Eine Anpassung der Beitragshöhe kann dementsprechend auch jährlich erfolgen. Viele Mitarbeiter Ihrer Kunden nutzen noch nicht die volle Förderung nach der aktuellen BBG? Dann ergreifen Sie die Gelegenheit und sprechen sie darauf an.

Es besteht die Möglichkeit einen einmaligen Zuzahlungs- oder Erhöhungsantrag* zu stellen. Beide Anträge finden Sie unterhalb des Textes. Zusätzlich prüfen wir gerne auf Ihren Wunsch, ob Ihr Firmenkunde einen nachträglichen BBG-Dynamik-Einschluss aufnehmen kann, damit dessen Arbeitnehmer stets den vollen Steuervorteil für ihre bAV nutzen können.

Sprechen Sie uns auch dazu gerne an:
vertriebsservice@lv1871.de oder 089-551 67 – 1871

*Bis zu den Maximalgrenzen erhöht werden können Direktversicherungen mit einem Versicherungsbeginn ab 01.01.2017 (TAV 18 ff.). Bitte beachten Sie, dass bei selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Regel und bei Verträgen mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen unter Umständen eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Für individuelle Lösungen älterer Verträge sprechen Sie uns bitte an.

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