Eine Risikolebensversicherung ist vor allem dann ratsam, wenn höhere Belastungen vorliegen, wie beispielsweise Immobilienkredite, weitere Kredite, Kindesunterhalt und mehr.
Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit, wird vom Versicherer die vertraglich festgelegte Versicherungssumme ausbezahlt. Mit dieser Summe können die finanziellen Folgen für die Hinterbliebenen abgefedert werden.
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung eignet sich vor allem für Personen, die eine Immobilie abzahlen oder ihre Familie absichern wollen. Der Begünstigte erhält bei Eintritt des Leistungsfalles die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt und kann beispielsweise einen Kredit tilgen. Das gilt nicht nur für verheiratete, sondern auch für unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erworben oder gebaut haben.
Trägt die versicherte Person wesentlich zur finanziellen Versorgung bei oder ist sogar Allein- oder Hauptverdiener, ist eine Risikolebensversicherung ebenfalls ratsam. Auch wenn beide Partner einer Beschäftigung nachgehen, reicht im Ernstfall das Einkommen eines Einzelnen oft nicht aus – selbst wenn der Hinterbliebene die Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Wichtig ist daher, genau zu prüfen, welche finanzielle Lücke beim Tod der versicherten Person entsteht.
Beim Abschluss sollte auf eine passende Höhe der Risikolebensversicherung geachtet werden. Bezüglich der Versicherungssumme sind verschiedene Varianten möglich. Bei einer konstanten Versicherungssumme bleibt die Summe während der Vertragslaufzeit gleich. Diese Variante wird besonders häufig gewählt. Eine linear fallende Versicherungssumme sinkt Jahr für Jahr gleichmäßig um einen konstanten Betrag. Als weitere Alternative kann der Versicherungsnehmer bei vielen Anbietern eine annuitätisch fallende Versicherungssumme vereinbaren. Hierbei sinkt die finale Höhe der Risikolebensversicherung mit der Kredit-Restschuld.
Die LV 1871 bietet derzeit die Varianten mit gleichbleibender oder linear fallender Versicherungssumme an.
Welche Versicherungssumme bei der Risikolebensversicherung sinnvoll ist, entscheidet schlussendlich der Einzelfall. Die Höhe der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sollte an den eigenen Bedarf angepasst sein. Soll ein Kredit abgesichert werden, damit Angehörige nach einem Tod keine Schulden haben, sollte die Versicherungssumme mindestens dem Restwert entsprechen. Bei einem Kredit, der noch relativ jung ist, kann eine etwas höhere Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung ratsam sein. In diesem Fall wäre auch eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung mit abgedeckt, falls Hinterbliebene den Kredit nach einem Tod frühzeitig ablösen müssen.
Doch wie hoch sollte die Risikolebensversicherung sein, wenn es eher darum geht, die eigene Familie abzusichern? In diesem Fall ist die familiäre Situation entscheidend. Beachtet werden muss das Einkommen des Partners sowie vorhandenes Vermögen. Es ist ratsam, bereits im Vorfeld zu kalkulieren, wie viel Geld faktisch fehlt, wenn ein Partner verstirbt. Zu beachten ist hierbei auch die zusätzliche Witwen-, Witwer- oder Waisenrente sowie eventuell weniger Arbeitszeit durch kleinere Kinder. Ebenso ist entscheidend, wann die eigenen Kinder auf eigenen finanziellen Füßen stehen können. Je länger die Kinder abgesichert sein müssen, desto höher sollte die Versicherungssumme sein. Generell sollten Berechnungen nicht zu zurückhaltend erstellt werden, um im Todesfall eine wirklich ausreichende Absicherung zu erhalten.
Mit der sogenannten Nachversicherungsgarantie kann man die Versicherungssumme auch ohne Neuabschluss der Vertrages oder erneute Gesundheitsfragen erhöhen. Hier wird zwischen der ereignisabhängigen und ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie unterschieden. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist abhängig vom gewählten Tarif und Anbieter.
Versicherungen
Individueller Schutz durch drei frei wählbare Tarifvarianten
Versicherungen
Die Versicherung kann Partner und Kinder für den Fall des eigenen Todes finanziell absichern
Versicherungen
Verheiratete und unverheiratete Paare können ihren Partner für den eigenen Todesfall finanziell absichern.
Versicherungen
Bei den Beiträgen der Risikolebensversicherung verhält es sich ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - sie sind steuerlich absetzbar.
Risikolebensversicherung beim Hauskauf?
Risikolebensversicherung - was ist zu beachten?
Risikolebensversicherung trotz Diabetes?