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17. April 2020

Die LV 1871 unterstützt auch von Kurzarbeit betroffene Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Kurzarbeit und Direktversicherung – Unterstützung von der LV 1871

Das Bundeskabinett hat kürzlich aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie im Eilverfahren eine Verordnung mit deutlich erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum sogenannten Kurzarbeitergeld (Kug) für betroffene Unternehmen und deren Beschäftigte verabschiedet. Welche Auswirkungen das auf die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung hat, hat das Team der Magnus GmbH sehr anschaulich in einem Beitrag auf der Webseite dargestellt.

An dieser Stelle soll es deshalb darum gehen, wie idealerweise mit dem Direktversicherungsvertrag umgegangen werden sollte und welche konkreten Möglichkeiten die LV 1871 den von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten und deren Arbeitgebern in dieser akuten Ausnahmesituation anbietet. 

Unterstützung für Arbeitgeber von der LV 1871

Der zwischen dem Arbeitgeber und der LV 1871 bestehende Direktversicherungsvertrag setzt zunächst eine durchgängige Beitragszahlung voraus. Zur Unterstützung ihrer Kunden hat die LV 1871 für alle Tarife die bereits bestehenden Regelungen für eine Beitragsstundung angepasst. Stundungen können ohne Angabe eines Grundes unbürokratisch, das heißt formlos, für bis zu zwölf Monate beantragt werden. 

Damit eine zügige und missverständnisfreie Bearbeitung gewährleistet werden kann, benötigen die Kolleginnen und Kollegen in der bAV-Vertragsverwaltung der LV 1871 folgende Angaben innerhalb des formlosen Antrags des Arbeitgebers:

  • Versicherungsnummer
  • Eindeutige Formulierung des Wunsches nach einer Stundung der Beiträge (bitte nicht eine Formulierung „die Beitragszahlung soll ruhen“ o.ä. verwenden)
  • Beginn der Stundung
  • Zeitraum der Stundung

Nach Ablauf der Stundung bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten für den Ausgleich des gestundeten Betrages:

  1. Eine Lückenschließung ohne Nachzahlung mit einer entsprechenden Reduzierung der vertraglichen Leistung
  1. Eine einmalige Zuzahlung, welche den gestundeten Betrag ausgleicht. Hierzu muss aber auch eine entsprechende Regelung in der Entgeltumwandlungsvereinbarung getroffen werden. Weiterhin sind die Höchstgrenzen im Einkommensteuerrecht (max. 8 Prozent der BBG zur GRV West) und bezüglich der Sozialversicherungsfreiheit in der Arbeitsentgeltverordnung (max. 4 Prozent der BBG West) zu beachten.
  1. Eine entsprechende Erhöhung der laufenden Beiträge ab Wiederaufnahme der Beitragszahlung zum Ausgleich des gestundeten Betrages über die restliche Laufzeit. Bitte beachten Sie hier die ergänzenden Hinweise in Analogie zur Variante mit der einmaligen Zuzahlung.

xbAV für die Beratung nutzen

Als weitere Serviceleistung bietet die LV 1871 ihren Geschäftspartnern einen kostenfreien Zugang zum xbAV-Berater an.  Seit dem 15. April kann dort eine Simulation der Entgeltumwandlung unter Berücksichtigung des Kug entsprechend dargestellt werden. Sofern Sie noch keinen kostenfreien Zugang zum xbAV-Berater besitzen, können Sie sich hier schnell und einfach anmelden.

Beispielrechnung: Auswirkungen Kurzarbeitergeld 

Wie sich das Kurzarbeitergeld mit und ohne Entgeltumwandlung auf das Nettoeinkommen auswirkt, zeigen wir in unserer Infografik.

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