
Wer berufsunfähig wird, muss reichlich Papierkram erledigen. Der Leistungscheck von Medicals Direct unterstützt LV 1871 Kunden beim Ausfüllen.
Berufsunfähigkeit – was nun? LV 1871 und Medicals Direct helfen
Wer berufsunfähig wird, muss zahlreiche gesundheitliche Einschränkungen hinnehmen. Auch der Papierkram stapelt sich. Der Leistungscheck von Medicals Direct unterstützt LV 1871 Kunden beim Ausfüllen der notwendigen Unterlagen.
Damit Kunden im Falle einer Berufsunfähigkeit schnell eine Rente erhalten, ist vor allem eines wichtig: Der Leistungsantrag muss beim Versicherer eingereicht werden – je besser und vollständiger der Fragebogen ausgefüllt ist, umso schneller können wir den Antrag prüfen und darüber entscheiden.
Vier Schritte bis zum ausgefüllten Leistungsantrag
Beim Ausfüllen der Unterlagen hilft das kostenlose Serviceangebot der LV 1871 in Zusammenarbeit mit Medicals Direct. Eine neutrale medizinische Fachkraft unterstützt Kunden. So einfach geht’s:
- Innerhalb weniger Tage setzen sich die Mitarbeiter von Medicals Direct mit den Kunden in Verbindung und vereinbaren einen Termin.
- Die Kunden bestimmen Ort und Zeit für das Gespräch.
- Zusammen mit den Experten füllen Kunden den Antrag vollständig aus.
- Wir erhalten die Unterlagen von Medicals Direct in einem sicheren, verschlüsselten Format und können umgehend über den Antrag entscheiden.
So ist der Papierkram rasch erledigt.
Medicals Direct: Experten für medizinische Risikoprüfung
Medicals Direct und LV 1871 arbeiten bereits seit 2013 erfolgreich zusammen. Für die Delta Direkt und die Golden BU Lösungen übernimmt Medicals Direct die Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss.
Medicals Direct ist einer der führenden Anbieter für medizinische Risikoprüfung in Europa und bietet diesen Service seit über 15 Jahren an – seit 2010 auch in Deutschland. Dabei wird ausschließlich examiniertes medizinisches Fachpersonal mit langjähriger Berufserfahrung eingesetzt. Die Mitarbeiter sind auf versicherungsmedizinische Aspekte spezialisiert und unterliegen der medizinischen Schweigepflicht.