Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie bei jedem anderen Vertrag müssen Sie auch hier mehrere Faktoren berücksichtigen. Hierzu zählen:
Rein arbeitgeberfinanzierte bAV-Verträge sind in jedem Fall für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll. Hierbei erhalten Sie später eine Betriebsrente, ohne selbst etwas dafür aufgewendet zu haben. Es gibt jedoch zwei Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, damit Ihnen die Ansprüche auch sicher erhalten bleiben, sollten Sie das Unternehmen verlassen: Sie müssen seit Vertragsabschluss mindestens drei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben. Weiterhin müssen Sie wenigstens 23 Jahre alt sein.
Ihre beruflichen Pläne spielen bei der bAV ebenfalls eine nicht ganz unwichtige Rolle. Häufige Jobwechsel können den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung erschweren. Letztendlich hängt die Fortführung der bAV vom Durchführungsweg und von der Bereitschaft des zukünftigen Arbeitgebers ab.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sogenannte nachgelagerte Versteuerung: Angestellte sparen während der Einzahlungsphase, je nach Durchführungsweg und Finanzierungsart (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung), Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG ist unter anderem, dass die Beiträge im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses des Arbeitnehmers gezahlt werden. Später wird dafür die Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung steuerpflichtig ausbezahlt. Auch muss der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Ebenfalls sollte man beachten, dass bei einer Entgeltumwandlung der gesetzliche Rentenanspruch aufgrund der Einsparung bei den Sozialabgaben sinkt.
Ob eine bAV sinnvoll ist, ist vom Einzelfall abhängig und sollte anhand der genannten Faktoren geprüft werden. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen qualifizierten Berater hinzu.
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