Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit einem Leistungsantrag stellen Sie beim Versicherungsunternehmen, bei dem Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente (kurz: BU-Rente). Mit dem Leistungsantrag müssen Sie das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit plausibel nachweisen. Das Versicherungsunternehmen prüft nach dem Einreichen des Leistungsantrages, ob ein Anspruch besteht.
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, sollten Sie mit dem Leistungsantrag auf BU-Rente direkt alle geforderten Unterlagen mit einreichen. Um die Bearbeitung noch zeitsparender zu gestalten, bietet die LV 1871 die Möglichkeit, einen Leistungsfall direkt online im Kundenportal zu beantragen.
Der Leistungsantrag muss gewissenhaft ausgefüllt werden. Je besser und vollständiger die Informationen sind, desto schneller kann das Versicherungsunternehmen Ihren Leistungsantrag prüfen und entscheiden. Am einfachsten und bequemsten erledigen Sie diese Aufgabe, wenn Sie über die LV 1871 den kostenlosen Besuchsdienst (Medicals Direct) nutzen. Eine geschulte und neutrale Fachkraft von Medicals Direct unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Nach den vertraglichen Bestimmungen liegt in aller Regel ein Versicherungsfall vor, wenn die berufliche Leistungsfähigkeit für mehr als sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist. Sobald also absehbar ist, dass die Gesundheitsbeeinträchtigung länger als sechs Monate andauert, sollten Sie Ihren Versicherer zeitnah informieren, auch wenn der Versicherungsvertrag keine Meldefristen vorsieht.
Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Leistungsantrag ist darauf zu achten, dass die Zusammenhänge eindeutig beschrieben werden. Welche Tätigkeiten sind mit welchen Fähigkeiten verbunden? So sollten Sie nicht nur die Tätigkeit beschreiben, sondern auch die damit verbundenen Bewegungen und Fähigkeiten, die benötigt werden.
Es ist wichtig, im Leistungsantrag vollständige, detaillierte und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Falsche, unvollständige oder widersprüchliche Angaben könnten den Prozess verlangsamen oder gar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Zur objektiven Beurteilung der bestehenden Leistungseinschränkungen kann zudem eine medizinische Begutachtung notwendig werden.
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