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Garantiert und flexibel

Der Kunde bestimmt die Höhe der Erlebensfallgarantie


Rund 40 Prozent aller LV 1871 Fondspolicen wurden 2008 mit einer Erlebensfallgarantie abgeschlossen. Tendenz steigend, wie die fortschreitende Finanzkrise zeigt. Bei der LV 1871 ist das Garantieniveau deshalb ab sofort frei wählbar.


„In Zehn-Prozent-Schritten kann der Kunde jetzt seinen ganz individuellen Beitragserhalt festlegen“, erklärt der Leiter Mathematik/Produktentwicklung der LV 1871, Dr. Klaus Math. Seine Erlebensfallgarantie wählt der Kunde zwischen zehn und 100 Prozent der Beitragssumme. Wer eine noch höhere Erlebensgarantie wünscht, entscheidet sich für die maximale der LV 1871 Erlebensfallgarantie. Nach wie vor im Angebot hat die LV 1871 auch die Variante ohne Erlebensfallgarantie. Kunden, die ganz auf Nummer sicher gehen wollen, wählen eine garantierte Mindestverzinsung von jährlich 2,25 Prozent.


Gut zu wissen: Eine einmal gewählte Erlebensfallgarantie ist nicht in Stein gemeißelt. Während der Laufzeit des Vertrags kann der Kunde die Garantie erhöhen oder auch reduzieren. Auch der Wechsel in eine andere Tarifvariante ist möglich. Wer eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Erlebensfallgarantie abschließt, kann auch nachträglich zum Beispiel einen Beitragserhalt wählen. Umgekehrt hat der Versicherungsnehmer einer Fondspolice mit maximaler Erlebensfallgarantie die Möglichkeit, später beispielsweise ganz auf die Garantie zu verzichten.


Wie wirkt sich die gewählte Garantie aus auf die Ablaufleistung? In der LV 1871 Tarifsoftware finden Vermittler ein entsprechendes Simulationstool. Mit Hilfe eines Schiebereglers können sie ihrem Kunden mögliche Auswirkungen der Garantie veranschaulichen.