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Abschluss ohne Risiko

BUZ: Wartezeit ersetzt auf Wunsch Risikofragen


Jeder jammert gerne. Übers Wetter, über die Wehwehchen. Aber dem Vermittler die komplette Krankheitsgeschichte offenlegen? LV 1871 Kunden können die Beitragsbefreiung bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) jetzt auch ohne Risikofragen abschließen.


Anstelle der Risikofragen tritt eine dreijährige Wartezeit. Diese Option ist bei allen Privatversicherungen standardmäßig vorbelegt. Bei Verträgen mit einem jährlichen Gesamtzahlbeitrag von maximal 3.000 Euro werden dann für eine reine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit keine Risikofragen mehr gestellt. Stattdessen gilt eine dreijährige Wartezeit. Wird der Kunde während der Wartezeit durch einen Unfall berufsunfähig, übernimmt die LV 1871 die Beitragszahlung für die Hauptversicherung und eingeschlossene Zusatzversicherungen. Wird der Kunde während der Wartezeit nicht durch Unfall, sondern beispielsweise durch Krankheit berufsunfähig, erlischt die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; die LV 1871 überträgt das vorhandene Guthaben in die Hauptversicherung.



Die Beantwortung von Risikofragen in Versicherungsanträgen ist für die meisten Menschen erfahrungsgemäß unangenehm. Sie fürchten, bei unvollständigen Gesundheitsangaben den vereinbarten Versicherungsschutz zu verlieren. Zudem scheuen sie sich davor, mit einem fremden Vermittler über die eigene Gesundheit zu sprechen. Daher verzichten viele lieber ganz auf den so wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz. Böses Erwachen gibt es, wenn der Versicherungsnehmer dann berufsunfähig wird und Beiträge für die Altersvorsorge nicht mehr zahlen kann.



Dass die LV 1871 nun standardmäßig eine BUZ-Beitragsbefreiung auch ohne Risikofragen anbietet, erleichtert Geschäftspartnern den Abschluss dieser wichtigen Ergänzung des Versicherungsschutzes erheblich. Kein zeitaufwendiger Antragsprozess ist notwendig; das persönliche Sparziel lässt sich schnell und einfach absichern. Will der Kunde keine dreijährige Wartezeit, kann er diese Option aber auch abwählen und stattdessen die BUZ–Beitragsbefreiung mit Risikofragen wählen.