Schnell und unkompliziert
Die LV 1871 hilft im Fall der Fälle sofort
Die Rettungsboote auf dem Ausflugsdampfer, der Rettungsring am Strand, der Erste-Hilfe-Schrank zuhause. Im Notfall muss es schnell gehen. Wie bei der Soforthilfe der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bereits bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit oder ab Pflegestufe 1 leistet die LV 1871 in vollem Umfang. Hat der Versicherte eine BU-Rente in Höhe von 2.000 Euro vereinbart, erhält er monatlich genau den vereinbarten Betrag – keinen Cent weniger. Bei der Golden BU verzichtet die LV 1871 sogar auf die abstrakte Verweisung. Im Leistungsfall wird nicht geprüft, ob der Versicherte noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Er gilt als berufsunfähig, wenn er in seinem zuletzt ausgeübten Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann.
Abhängig von der individuellen Situation stellt die LV 1871 jedem Betroffenen auf Wunsch einen unabhängiger Berater zur Seite. Denn: Viele wollen wieder zurück ins Berufsleben, wissen oft jedoch nicht wie. Der Berater analysiert daher die persönliche Situation des Versicherten und zeigt ihm entsprechende Möglichkeiten einer Wiedereingliederung. Er informiert über geeignete Rehabilitationsmaßnahmen und wie sie beantragt werden können.
Auch finanziell unterstützt die LV 1871 den Betroffenen bei seiner Rückkehr in den Berufsalltag. Bei ärztlich verordneten stationären Rehabilitationsmaßnahmen zahlt die LV 1871 jeweils 550 Euro nach Abschluss der Maßnahme. Den Zuschuss gibt’s für maximal drei Maßnahmen – unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit besteht oder nicht.
Die LV 1871 gewährt darüber hinaus eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten beziehungsweise maximal 6.000 Euro. Die Voraussetzung: Nach einer Umschulung wird eine neue berufliche Tätigkeit aufgenommen.


