Der Fondstopf für alle Fälle
Performer Golden BU mit Geld-zurück-OptionGeld-zurück-Aktionen – in der Haushaltsabteilung von Kaufhäusern ist das längst an der Tagesordnung. Geld zurück gibt’s jetzt auch bei der Performer Golden BU. Möglich macht’s ein spezieller Fondstopf.
Mit der Performer Golden BU ist Jörg F. nicht nur umfassend für den BU-Fall abgesichert. Er hat auch die Chance auf zusätzlichen Zuwachs. Denn: Die LV 1871 investiert die Überschüsse in ausgesuchte Fonds – ganz nach der persönlichen Anlagestrategie des Kunden.
Flexible Geldreserve
Dieser Fondstopf dient Jörg F. als flexible Geldreserve. Bei finanziellen Engpässen kann er die Beiträge bis zu sechs Monate aussetzen. Danach hat er die Wahl: Er kann die Beiträge nachzahlen. Oder er lässt die entstandene Lücke mit dem Fondskapital verrechnen. Eine Finanzierung der Beiträge aus dem Fondsguthaben ist auch für längere Zeit möglich.
Auch wenn Jörg F. seine Beiträge immer zahlen kann – vielleicht braucht er einmal einen größeren Betrag für eine Anschaffung. Dann kann er während der Laufzeit des Vertrags einen Teil oder auch das ganze Fondsguthaben entnehmen – steuerfrei. Und: In all diesen Fällen bleibt der BU-Schutz voll erhalten.
Im Fall der Fälle
Wenn der Fall der Fälle eintritt, erhält Jörg F. bereits ab 50-prozentiger Berufsunfähigkeit 100 Prozent Leistung. Vom ersten Moment an greift die BU-Soforthilfe der LV 1871. Neben der BU-Rente gibt es Unterstützung für Maßnahmen zur Rehabilitation und zur berufl ichen Wiedereingliederung.
Das Fondskapital kann Jörg F. im Leistungsfall teilweise oder komplett entnehmen, etwa für einen behinderten gerechten Umbau. Er kann damit auch seine BU-Rente erhöhen. Oder die Fonds bis zum Ablauf weiterführen. Hat Jörg F. eine Golden BU abgeschlossen und ist die letzten zehn Jahre vor Vertragsende pflegebedürftig, erhält er eine lebenslange Rente – ohne Mehrbeitrag.
Geld-zurück-Option
Wird Jörg F. nicht berufsunfähig, hat er bei 40 Jahren Vertragslaufzeit beste Chancen, ein beträchtliches Fondsguthaben anzusparen. Im Idealfall übersteigt dieses Guthaben sogar die eingezahlten Beiträge. Das Kapital kann er sich zum Ende der Laufzeit auszahlen lassen. Oder er lässt sich seine Fondsanteile übertragen und profitiert weiter von einer attraktiven Anlage.


