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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Berücksichtigung des Geschlechts bei der Kalkulation von Versicherungsverträgen

Bei unseren Produkten sehen wir für Männer und Frauen zum Teil unterschiedliche Prämien bzw. Leistungen vor. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Risikosituation der beiden Geschlechter bei diesen Versicherungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das seit 22.12.2007 auf neu abgeschlossene Versicherungsverträge angewendet wird, lässt eine solche Unterscheidung zu, wenn das Geschlecht „bei einer auf versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist".

Offizielle Unterlagen zur Relevanz des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung von Sterblichkeit bzw. Invalidität können in den folgenden Veröffentlichungen gefunden werden:

  • Herleitungen für die versicherungsmathematischen Tafeln der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.:

    Bestimmung einer angemessenen Sterbetafel für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter,
    Horst Loebus, Blätter der DGVFM, Band XXI, Heft 4, Oktober 1994

    Herleitung der Sterbetafel DAV 2008 T für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter, DAV-Unterarbeitsgruppe Todesfallrisiko, Blätter der DGVFM, Band XXX, Heft 1, April 2009

    Herleitung der DAV-Sterbetafel 2004 R für Rentenversicherungen, DAV-Unterarbeitsgruppe Rentnersterblichkeit, Blätter der DGVFM, Band XXVII, Heft 2, Oktober 2005


    Neue  Rechnungsgrundlagen für die Berufsunfähigkeitsversicherung DAV 1997, Nils Kolster, Horst Loebus, Werner Mörtlbauer, Blätter der DGVFM, Band XXIII, Heft 4, Oktober 1998


    Herleitung der Rechnunggrundlagen DAV2008 P für die Pflegerenten(zusatz)versicherung, Blätter der DGVFM, Band XXX, Heft 1, April 2009

    Links zu diesen Veröffentlichungen finden Sie unter http:/www.aktuar.de


Weitere Informationen finden Sie unter www.gdv.de.